Schwerbehinderung
Schwere Erkrankungen berechtigen zur Beantragung eines Nachweises der Schwerbehinderung. Dies geschieht durch einen Antrag bei dem zuständigen Versorgungsamt. Dann stehen dem Einzelnen z.B. mehr Urlaubstage zur Verfügung. Eine steuerliche Erleichterung kann beantragt werden. So bekommen Patienten mit Typ-1-Diabetes mit Folgeerkrankungen oder schwieriger Blutzuckereinstellung unter Umständen ca. 30-40% GDdB Schwerbehinderung zugesprochen.
Da die Rechtssprechung sich vor kurzem geändert hat, ist jetzt die Einbuße an Funktion und die Beeinträchtigung im täglichen Leben von besonderer Bedeutung.
Wir helfen Ihnen bei Ihrem Antrag für die Schwerbehinderung oder der Beantragung des Nachweises einer Verschlimmerung der Leiden beim Versorgungsamt.
Zuständigkeitsbereich Raum Battenberg-Frankenberg
Zuständigkeitsbereich Raum Marburg
dort sind jeweils die Antragsformulare zu erhalten.